Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vorträge, Trainings, Workshops und Coachings der Agentur Redner-Speaker-Experten, Beuthener Straße 2, 89407 Dillingen/Donau. Sie regeln verbindlich die Vermittlung von Referenten, Moderatoren und Trainern durch die Agentur an den jeweiligen Auftraggeber.
1. Abschluss des Vertragsverhältnisses
1.1. Zur rechtsverbindlichen Vereinbarung von Vorträgen, Moderationseinsätzen, Events sowie Schulungen, Seminaren und Workshops, welche im Namen sowie im Auftrag der jeweiligen Referenten, Trainer oder Moderatoren vermittelt werden, sendet der Auftraggeber die ihm zugegangene Auftragsbestätigung unterzeichnet an Redner-Speaker-Experten zurück.
1.2. Ein Vertragsverhältnis wird ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet.
1.3. Etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen aufseiten des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Honorare, Zahlungsmodalitäten, Gebühren und Abgaben
2.1. Die Vergütung des Experten für die vereinbarte Leistung ergibt sich unmittelbar aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von Redner-Speaker-Experten. Sämtliche genannten Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Das Honorar deckt die im individuellen Angebot von Redner-Speaker-Experten spezifisch beschriebenen Leistungen des Referenten, Moderators oder Trainers ab. Kosten für Anreise sowie Aufenthalt sind hierin nicht enthalten.
2.3. Alle Angebote von Redner-Speaker-Experten verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrtkosten, Unterbringungskosten sowie Spesen. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt auf Basis einer Pauschalregelung:
a) Bei Honoraren unter 7.500,00 € dient die Luftlinien-Entfernung (ermittelt über www.luftlinie.org) zwischen dem Wohnsitz des Referenten und dem Einsatzort als Berechnungsgrundlage für die Hin- und Rückreise. Hierbei gilt folgende Staffelung: 125,00 € bis 100 km, 250,00 € bis 250 km, 375,00 € bis 500 km und 525,00 € bis 750 km. Bei Reisen über 750 km Luftlinie oder in Länder außerhalb der D/A/CH-Region erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Beleg. Sofern eine Hotelübernachtung erforderlich wird, wird pro Referent und notwendiger Nacht eine Pauschale von 175,00 € berechnet, es sei denn, die Buchung erfolgt direkt durch den Kunden auf dessen Rechnung.
b) Bei Honoraren ab 7.500,00 € werden die Reisekosten pauschal mit 10,5 % des vereinbarten Honorars kalkuliert. Reisen ins Ausland (außerhalb D/A/CH) oder über eine Distanz von 750 km Luftlinie werden grundsätzlich nach Beleg abgerechnet. Auch hier wird bei Bedarf eine Übernachtungspauschale von 175,00 € pro Nacht und Experte fällig, sofern keine bauseitige Buchung durch den Kunden vorliegt.
c) Sollten vorgenannte Pauschalen nicht anwendbar sein, werden Spesen gemäß der geltenden Pauschaltabelle für Verpflegungsmehraufwand berechnet. Für Fahrten mit dem privaten Pkw stellt Redner-Speaker-Experten 0,85 € pro Kilometer (zzgl. MwSt.) ab dem Wohnort des Experten in Rechnung. Kosten für Bahnreisen (1. Klasse), Flugreisen (Businessklasse) sowie Hotelübernachtungen werden gegen Vorlage der Belege verrechnet.
2.4. Redner-Speaker-Experten ist bevollmächtigt, das Honorar im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Experten zu fakturieren. Mit der Zahlung des Honorars sind sämtliche Vermittlungsleistungen von Redner-Speaker-Experten gegenüber dem Auftraggeber abgegolten; eine Vermittlungsprovision wird ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Experten und Redner-Speaker-Experten gezahlt.
2.5. Die Vergütung für die vertragliche Leistung ist vom Auftraggeber vor deren Durchführung zu entrichten. Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
2.6. Die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken (Text, Bild, Ton, Film) bedarf der expliziten Genehmigung und darf durch den Auftraggeber nicht ohne vorheriges Einverständnis von Redner-Speaker-Experten erfolgen. Nach einer Freigabe ist Redner-Speaker-Experten berechtigt, diese Werke ebenfalls für eigene Werbezwecke und Publikationen (z. B. Internetpräsenz) kostenfrei zu nutzen. Auftraggeber und Experten räumen der Agentur hierzu die notwendigen Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Es kann dabei festgelegt werden, ob und in welcher Form eine Urheberbezeichnung zu erfolgen hat.
2.7. Der Auftraggeber fungiert als alleiniger Veranstalter und trägt sämtliche Kosten sowie die Verantwortung für die Abführung anfallender Steuern (z. B. nach § 50a EStG) Abgaben/Umlagen (z. B. Künstlersozialabgabe). Auch die Anmeldung und Gebührenzahlung bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA obliegt dem Auftraggeber.
3. Rücktritt und Stornierung
3.1.Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden 25 % des Honorars als Ausfallgebühr fällig. Bei einer Absage weniger als 12 Wochen vor dem Termin erhöht sich dieser Anspruch auf 50 %, bei weniger als 10 Wochen vor dem Termin ist das volle Honorar zu leisten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.2. Redner-Speaker-Experten behält sich die Absage vor, etwa bei kurzfristigem Ausfall eines Experten. In solchen Fällen ist die Agentur bemüht, den Auftraggeber frühestmöglich zu informieren und einen anderen Experten als Ersatz vorzuschlagen. Bei einer vollständigen Absage werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Agentur oder ihrer Gehilfen beruhen.
3.3. Jede Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.
4. Schutz- und Urheberrechte
4.1. Sämtliche Arbeitsmaterialien von Redner-Speaker-Experten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Reproduktion, digitale Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Einwilligung untersagt. Die Dokumente werden exklusiv den jeweiligen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
4.2. Es ist nicht gestattet, ausgehändigte Lizenzmaterialien (z. B. Datenbanken, Programme oder Dokumentationen) zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen oder aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen.
5. Haftungsregelungen
5.1. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen garantierter Eigenschaften haftet Redner-Speaker-Experten unbeschränkt für die daraus resultierenden Schäden.
5.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verzug, Unmöglichkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen bei Sach- und Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verhältnismäßigkeit zur Vergütung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.3. Von der Haftung für Personenschäden ausgenommen sind spezielle Outdoor- oder Eventprogramme, für die vor Beginn gesonderte Haftungserklärungen unterzeichnet wurden.
6. Rechtliches, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss anderweitiger individueller Absprachen.
6.2. Erfüllungsort für die Leistungen der Agentur ist deren Geschäftssitz.
6.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Dillingen/Donau, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland unterhält. Redner-Speaker-Experten kann wahlweise auch das Gericht am Erfüllungsort oder am Sitz eines nichtkaufmännischen Gesamtschuldners anrufen.
6.4. Vertragsänderungen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der schriftlichen Form.
6.5.Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026